Bundesratsbeschluss: PBefG-Novelle jetzt endgültig durch – Fernbuslinien ab 2013 freigegeben
Der Bundesrat hat wie erwartet die PBefG-Novelle jetzt endgültig verabschiedet (ÖPNV aktuell 88/2012). Sie tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Im Zentrum der Kommentare steht die weitgehende Fernbusliberalisierung.
Weiterhin untersagt ist die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von weniger als 50 km oder auf Strecken, auf denen der Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Fernbuslinien müssen genehmigt werden, allerdings gibt es keinen Konkurrenzschutz mehr. Dabei muss über einen Antrag innerhalb von drei Monaten entschieden werden, nur in Ausnahmefällen sind Bearbeitungszeiten bis sechs Monate zulässig.
Gegenüber dem Linienverkehr gibt es weniger Versagungsgründe. Auch das Anhörungsverfahren wurde mit der Eingrenzung auf die beteiligten Unternehmen vereinfacht. Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) freut sich über die „Freie Fahrt für Fernbusse“. Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) begrüßte sie mit den Worten: „Die Verbraucher werden von mehr Konkurrenz auf längeren Strecken profitieren.“ Niedersachsen Verkehrsminister Jörg Bode (FDP) „sieht eine große Chance gerade für uns als Flächenland.“