Bundesrat wehrt sich mit Subsidiaritätsrüge gegen Verschärfung des EU-Konzessionsrechts
Nach Überzeugung des Bundesrates überschreitet die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen eindeutig ihre Kompetenzen. Darum hat die Länderkammer eine förmliche Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. Sofern sich ihr 13 weitere nationale Parlamente anschließen, muss die Brüsseler Behörde ihren Vorschlag revidieren.
Die Länder befürchten, dass die heutige Flexibilität der öffentlichen Hand beseitigt wird. Stattdessen würden die bürokratischen Verfahren des EU-Vergaberechts installiert. Dies aber werde den komplexen Anforderungen an lang laufende öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) nicht gerecht. Keinesfalls dürften Wegenutzungsverträge unter das EU-Vergaberecht fallen – ein wichtiger Aspekt für Tramgleise und andere Leitungen von Querverbünden. Auch hat sich der Bundesrat stark dafür gemacht, dass Bereiche mit eigenen Vergaberegimes ihren Sonderstatus behalten. Neben dem ÖPNV nennen die Länder hier die Ver- und Entsorgung, die Häfen und ausdrücklich die Rettungsdienste. Die Schnittstelle zum Katastrophenschutz dürfe keinesfalls „kommerzialisiert“ werden. Auch das EU-Parlament sieht die Pläne kritisch.
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