Bundesrat: Sozialstandards im ÖPNV
Das Ziel der Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im ÖPNV verfolgt ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf.
Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) will die Länderkammer einzelne Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für den ÖPNV anpassen. Dabei soll der im Gesetz geregelte grundsätzliche Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im Genehmigungsverfahren erhalten bleiben. Er werde insoweit konkretisiert, „dass von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebene soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten und die Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistung für die gesamte Genehmigungsdauer nachzuweisen ist”, heißt es im Entwurf. Es habe sich gezeigt, dass das derzeit gültige PBefG Lücken im Hinblick auf die Sicherung sozialer Standards für das Personal aufweist.
Gleiches gelte auch im Hinblick auf eine detailliert geregelte Überprüfung der Kalkulation eigenwirtschaftlicher Anträge anknüpfend an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Anpassungsbedarf gibt es laut Bundesrat auch mit Blick auf die rechtssichere Absicherung weiterer Qualitätsstandards bei der Beurteilung der Genehmigungsanträge durch die Genehmigungsbehörden.
Die meist kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger hätten entsprechend einer EU-Verordnung Gestaltungsrechte, die zur Erlangung von Rechtssicherheit auch auf eigenwirtschaftliche Verkehre Anwendung finden müssten, heißt es in der Vorlage. Daher sollten die Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch von einem Unternehmer, der die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen möchte, umfassend und für die gesamte Genehmigungsdauer erfüllt werden müssen. Zudem müsse auch sichergestellt werden, dass für den Genehmigungswettbewerb eigenwirtschaftlicher Unternehmer untereinander ebenfalls gleiche Bedingungen– auch in Bezug auf die Einhaltung sozialer Standards – vorgegeben werden können, um Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping zu verhindern.
Die Bundesregierung will sämtliche Änderungsvorschläge im Zusammenhang prüfen und bewerten. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung würden aus Sicht der Regierung die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Verkehre ganz erheblich verschärft werden. Bei einer solchen zentralen Weichenstellung, sähe die Bundesregierung politischen Diskussionsbedarf. (FM/NaNa)