Bundesministerium der Justiz: Fahren ohne gültiges Ticket soll zu Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden
Bei der Beförderungserschleichung sei der Unrechtsgehalt so gering, dass es nicht angemessen sei, diese unter Strafe zu stellen. Für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reiche aus. Die Tatbestandsalternative „Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ soll daher durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werden. (jb)