Bundesministerium der Justiz: Fahren ohne gültiges Ticket soll zu Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden

Das Bundesministerium der Justiz hat am heutigen 24. November „Eckpunkte zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ vorgelegt, die auch eine Herabstufung der Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit beinhalten.

Bei der Beförderungserschleichung sei der Unrechtsgehalt so gering, dass es nicht angemessen sei, diese unter Strafe zu stellen. Für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reiche aus. Die Tatbestandsalternative „Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ soll daher durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werden. (jb)

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