Bundeskartellamt: Keine Hinweise auf verbotene Absprachen bei Autobus Sippel
Der von Netinera Autobus Sippel geäußerte Anfangsverdacht, es könne bei dem früher mittelständischen Unternehmen „Anfang des Jahrtausends im Zusammenhang mit der Vergabe von Verkehrsleistungen … möglicherweise zu Gesetzesverletzungen gekommen sein“ (ÖPNV aktuell 20/12) hat sich nicht bestätigt.
„Der Anfangsverdacht konnte im Rahmen weiterer Sachverhaltsaufklärung nicht erhärtet werden“, erklärte Netinera-Sprecherin Nicole Knapp auf Rückfrage. „Es bestehen keine laufenden Verfahren in- oder ausländischer Behörden.“ Auch das Bundeskartellamt hat keine Anhaltspunkte für verbotene Absprachen erkennen können, wie Behördensprecher Kay Weidner auf Anfrage von „ÖPNV aktuell“ mitteilte: „Der Anfangsverdacht hat sich nicht bestätigt.“
Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 41/12.