BSN: Planungsstopp bei Projekten droht
Üblicherweise werden im Zuge der sogenannten Fulda-Runde zwischen Bundesverkehrsministerium, Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn sogenannte Sammelfinanzierungsvereinbarungen getroffen, mit denen die Finanzierung bereits in Planung befindlicher Infrastrukturprojekte gesichert wird. Aus der Antwort der Bundesregierung vom 4. Juni 2026 auf die Kleine Anfrage geht nun hervor, dass in frühen Planungsphasen befindliche Projekte – hier Leistungsphasen 1 bis 2 – nicht wie sonst üblich in die nächsten Projektphasen übergehen, da die entsprechende Finanzierungsvereinbarung fehlt. Gleiches gilt für Projekte, für die bereits Entwurfs- und Genehmigungsplanungen vorliegen; mit diesen ist, wie der Verband weiter mitteilt, bereits die Grundlage für Baugenehmigungen und ein Fortschreiten des Bauprojekts geschaffen.
Die SPNV-Aufgabenträger fordern das Bundesverkehrs- und das Bundesfinanzministerium „dringend“ dazu auf, an einem Strang zu ziehen und die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2027 zu hinterlegen. BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann betont: „Das Sondervermögen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine jahrzehntelang vernachlässigte Bahninfrastruktur ertüchtigt werden muss. Da ist es nicht mit Einmalinvestitionen getan. Wir fordern eine gesicherte Finanzierung für alle in Planung befindlichen und baureifen Projekte.“ Die Aufgabenträger im SPNV würden diese Verbindlichkeit brauchen, um langfristig Verkehrsangebote planen und bestellen zu können. (mab)