BFH lässt EuGH ermäßigte Umsatzsteuer im Nahverkehr prüfen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um den Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr prüfen zu lassen. Darauf weist Hubertus Baumeister von der Bremer Kanzlei BBG & Partner hin.
Konkret geht es darum, wieso der Nahverkehr mit Taxen nur mit 7 % besteuert wird, während Mietwagenbetreiber bei vergleichbaren Leistungen 19 % entrichten müssen. Der in die Revision gegangene Unternehmer argumentiert mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der eine zu niedrige Besteuerung von Konkurrenten verbietet.
Dieser Grundsatz ist vom BFH und EuGH mehrfach bestätigt worden. In seinem Vorlagebeschluss hat der BFH jetzt erhebliche Zweifel geäußert, ob bei dieser Konstruktion die steuerliche Neutralität noch gegeben sei. Die EU-Umsatzsteuer-Richtlinie 77/388/EWG erlaubt niedrigere Beförderungen im Nahverkehr.
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