Berliner S-Bahn-Ausschreibung vor Neuzuschnitt
Das Berliner Kammergericht will die S-Bahn-Pilotausschreibung an den EuGH überweisen – sofern der Senat die Wettbewerbsbedingungen nicht ändert. Notfalls soll Luxemburg klären, ob die geforderte 33-jährige Instandhaltung mit den Fristen der EU-Verordnung 1370/07 vereinbar ist.
Obwohl sich Verkehrssenator Müller von der eigenen Rechtsposition überzeugt gibt, hat er Zugeständnisse angeboten. Anders wäre die neue Fahrzeugflotte wohl nicht bis 2017 zu beschaffen. Nachdem der VBB in seinem ersten großen Verfahren „Netz Stadtbahn“ die Loslimitierung durchsetzen konnte, gerät sein zweiter Milliardenauftrag nun in Bedrängnis.
Das Kammergericht (KG), das in Berlin die Funktion des Oberlandesgerichts (OLG) wahrnimmt, hat am Donnerstag, 24. Januar, über die sofortige Beschwerde von DB Regio gegen den Vergabezuschnitt im „Teilnetz Ring“ der S-Bahn verhandelt.
Eine Entscheidung erging nicht, sondern ist für den 28. Februar angekündigt. Das Gericht hat aber klar gemacht, das Verfahren binnen vier Wochen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Das hat Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) bestätigt.
Kernfrage ist, ob die vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) vorgegeben Instandhaltungsverpflichtung über 33 Jahre mit den Obergrenzen der EU-Verordnung 1370/07 für die Laufzeit öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) vereinbar ist.
Nachdem die DB vor der Berliner Vergabekammer (VK) unterlegen war, hatte sich das Unternehmen in der zweiten Instanz stark auf dieses Argument gestützt (ÖPNV aktuell 82/12). Außerdem wird kritisiert, dass man als potenzieller Gewinner der ersten Betriebsperiode die noch nicht gebauten Fahrzeuge einem nach 15 Jahren antretenden Nachfolger vorhalten muss.
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