Bereitschaft zu flexiblen Vergaben wächst

Im Streit um den künftigen Rechtsrahmen im SPNV-Markt entwickelt sich zwischen Bestellern und Erstellern eine wachsende Bereitschaft zu flexiblen Verhandlungsverfahren.

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat die Bedeutung des Wettbewerbsrechtes unterstrichen.

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP den Staat auf den Ausbau einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur verpflichtet, zugleich der Privatwirtschaft die Aufgabe zugeordnet, „Personenverkehr, Gütertransport und Logistik zu betreiben“ – bei fairen Wettbewerbsregeln und Planungssicherheit.
Auf dem Koalitionsausschuss vom Sonntag – dem ersten im Jahr 2012 – stand die Verkehrsinfrastruktur, namentlich in Form einer Pkw-Maut, zwar nach Informationen
der „FAZ“ nicht auf der Tagesordnung. Aber die Koalitionäre haben sich – auch dies für den Personenverkehr bedeutsam – auf eine Demografiestrategie unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raumes sowie auf die Modernisierung des Wettbewerbsrechts
verständigt.
Bei der Fusionskontrolle soll nicht mehr die „Marktbeherrschung“ entscheidend sein, sondern schon eine „erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs“ genügen. Eine entsprechende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt. Dessen Wettbewerbsorientierung stößt insbesondere dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) immer wieder sauer auf.

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