Beihilfebeschwerde gegen geplante Ausgleichsregelung in Rheinland-Pfalz
Am 28. März, dem Vorabend des neunten Deutschen Nahverkehrstages, laden VDV Südwest und Verkehrsverbund Region Trier (VRT) zu einem Treffabend in einen Trierer Weinkeller ein. Mancher Branchenakteur deutet den Ort ironisch um: Mit dem (Bus-)Nahverkehr in Rheinland-Pfalz gehe es in den Keller, und die Finanzierung sei manchmal zum Weinen.
Noch hat das Landesgesetz zum § 45a PBefG den Landtag Rheinland-Pfalz nicht erreicht, schon muss sich die EU-Kommission damit beschäftigen. Wie die Generaldirektion Wettbewerb (GD COMP) der Bundesrepublik offiziell mitgeteilt hat, liegt eine Beihilfebeschwerde gegen die geplante Preis/Preis-Regelung vor.
Der Vorgang trägt das Aktenzeichen SA.34048 (für „State Aid“), wie aus dem Schreiben hervorgeht. Aus der Anlage, die der Redaktion ebenfalls in Kopie vorliegt, wird deutlich, dass ein anonymer Unternehmer aus Rheinland-Pfalz mit eigenen Linienverkehrsgenehmigungen die Beschwerde eingereicht hat.
Er wird vom Osnabrücker Rechtsanwalt Sebastian Roling vertreten. Die Begründung stellt stark auf Verhältnisse im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) ab.
Damit könnte sich die ursprünglich schon ab Januar 2012 geplante Neuregelung (ÖPNV aktuell 47/10) weiter verzögern. Betreiber von Buslinien, insbesondere im Regionalverkehr, stehen damit weiter vor Planungsunsicherheit im Hinblick auf ein zentrales Finanzierungsinstrument.
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