Bei RNV droht Erzwingungsstreik

Nach fünf Warnstreiks, unter anderem am 1. Mai, dem Tag der Arbeit und dem Tag des Mannheimer Maifests, droht ab dem kommenden Montag beim Rhein-Neckar-Verkehr ein unbefristeter Streik. Vor dem Deutschen Turnfest werden die Stadtverwaltungen nervös. Verdi bekräftigt: Entgegen anderslautender Meldungen seien die Verhandlungen weiterhin unterbrochen – mangels verhandelbarem Angebot. RNV will die Spreizung zwischen Alt- und Neufahrern reduzieren. Bei DB Rhein-Neckar-Bus hat EVG einen guten Abschluss erreicht.

In Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen könnten Busse und Bahnen ab Montag, den 13. Mai, dauerhaft stillstehen. Verdi Rhein-Neckar hat beim Rhein-Neckar-Verkehr (RNV), dem länderübergreifenden Gemeinschaftsunternehmen der drei Städte, zum Erzwingungsstreik aufgerufen.
Gefordert werden 7 % mehr Lohn, mindestens 200 EUR sowie die schrittweise Angleichung der Entgelte an das Niveau des TV-N Baden-Württemberg. Nach Gewerkschaftsangaben hat der Arbeitgeber in sieben Verhandlungsrunden lediglich ein Plus von zuletzt 2,75 % angeboten.
Noch immer habe der Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges neues Angebot vorgelegt, weswegen es – entgegen anderslautender Pressemeldungen – bei der Streikdrohung bleibt.
Laut Verdi liegt der Fahrerlohn nach TV-N RNV 400 EUR unter dem der Kollegen beispielsweise in Karlsruhe oder Stuttgart. Sogar zur Bezahlung im privaten Busgewerbe (TV WBO) bestehe ein Abstand von 200 EUR. Auch die Entgeltgruppen außerhalb des Fahrdienstes müssten sich mit 20 % weniger als im öffentlichen Dienst zufrieden geben.
„Diese Lücke wollen wir nun endlich ein wenig schließen“, sagt Rudolf Hausmann, der für Verdi gemeinsam mit Sabine Schlorke die Verhandlungen führt: „Unsere Forderung … ist angesichts der Bezahlung der RNV ausgesprochen maßvoll.“
„Verhandlungen sehen anders aus!“, meint hingegen RNV-Technikgeschäftsführer Martin in der Beek. „Nur wenn sich beide Verhandlungspartner aufeinanderzubewegen, kann es zu einem guten Kompromiss in einer Tarifauseinandersetzung kommen, der den Interessen der Beschäftigten, der Fahrgäste und der Aufgabenträger gerecht wird.“

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