Beförderungserschleichung nur bei Beförderung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein Schwarzfahrer-Urteil aufgehoben und die Sache wieder an die Berufungskammer des Landgerichts Frankfurt zurückverwiesen. Unstrittig ist, dass der Beschuldigte vier Mal ohne Fahrschein in Frankfurter U- und Stra ßenbahnen erwischt wurde. Aber für eine Leistungserschleichung sei die Tat-sache maßgeblich, dass sich das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt habe und die Fahrt nicht mehr abgebrochen werden könne, zitiert die „FAZ“ aus dem OLG-Beschluss.

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