Autokraft-Gutachten gegen VHH-Direktvergabe
Die Autokraft hat ein Gutachten vorgelegt, das eine Direktvergabe an das Hamburger Landesunternehmen im schleswig-holsteinischen Umland für nicht machbar erklärt. Auch die neuen Leitlinien der EU-Kommission zur Verordnung 1370/04 wurden darin eingearbeitet. Die DB will aber nicht die kommunale Direktvergabe an sich attackieren, sondern sieht im konkreten Fall ein massives Fairnessdefizit, wie DB-Manager Möller deutlich macht.
Mit großer Sorge beobachtet Autokraft (AK) die Entwicklung im Linienbündel „HVV Lauenburg-Süd“. Nach Überzeugung des Unternehmens wollen die Aufgabenträger einen Systemwechsel durchführen. Wurde der Betreiber bislang in einem offenen Markt im Wettbewerb ermittelt, soll dieser Teilmarkt künftig durch eine Direktvergabe verschlossen werden.
AK-Geschäftsführer und DB-Bus-Nord-Chef Alexander Möller hat dies in Briefen an die Verkehrsminister der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, Reinhard Meyer (SPD) und Frank Horch (parteilos), moniert und als mittelstandsfeindlich gebrandmarkt.
Von der geplanten Direktvergabe werde nur der Gewinner der letzten Wettbewerbsrunde profitieren, nämlich die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH). Die Dokumente liegen der Redaktion in Kopie vor.
Der Landkreis Herzogtum Lauenburg kündigte Ende 2013 eine zehnjährige Direktvergabe durch eine „Gruppe von Behörden“ an, zu denen auch der VHH-Mehrheitseigentümer Hamburg gehören soll (ÖPNV aktuell 98/13). Die AK schätzt den Auftragswert auf 9 Mio. EUR jährlich.
Eine so komfortable Position hat AK selbst nicht zu erwarten, sondern sieht vielmehr einem scharfen Wettbewerb ins Auge, meint Möller. Davon betroffen seien auch alle Genehmigungsinhabern aus dem Mittelstand, aber ebenso die AK-Subunternehmer, ohne die Chance zum Ausgleich.
Möller weist in seinen Briefen zum Beispiel auf das AK-Bündel „HVV Nordlauenburg“, in dem er Wetttbewerb erwartet, hin und fügt hinzu: „Dieses Beispiel lässt sich um weitere Kreise erweitern.“
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