Anhörung im Bundestag zu ÖPP im Verkehrsbereich

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen drängen auf gesetzliche Regelungen für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Verkehrsbereich, unter anderem zur Vertragsgestaltung und zur transparenten Verbuchung in den öffentlichen Haushalten. Ihre Entschließungsanträge 17/9726 und 5258 bilden die Grundlage für eine öffentliche Expertenanhörung, die der Verkehrsausschuss für den 24. Oktober terminiert hat.

Die SPD wirft Union und FDP vor, ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zu ÖPP im Verkehrsbereich nicht voranzubringen. Die Fraktion listet in ihrem Antrag viele konkrete Forderungen auf. Unter anderem möchte sie erreichen, dass Berater der öffentlichen Hand eventuelle Verbindungen zu potenziellen Konzessionären offenlegen. Auch möchten die Sozialdemokraten den Projektausstieg bei Nichterfüllung des privaten Partners regeln.

Den Zugang der Konzessionäre zu Kommunalkredit-Konditionen bewertet die SPD positiv, will den Kommunen den dazu erforderlichen Einredeverzicht aber erst nach Leistungsabnahme erlauben. Betriebsleistungen dürften keinesfalls auf diesem Weg finanziert werden.

Die SPD betont, dass die Verkehrsinfrastruktur auch bei ÖPP grundsätzlich in öffentlicher Hand steht. „Diese bleibt Eigentümer und entscheidet – zum Teil sogar noch stärker als bei regulierten privaten Unternehmen in Bereichen der Daseinsvorsorge – über die Art und den Umfang der Leistungen sowie über deren Qualität.“

Kommunalkredite spielen auch bei der Fahrzeugfinanzierung im SPNV-Wettbewerb eine zunehmend wichtige Rolle, seitdem der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) dafür ein Modell entwickelt hat (ÖPNV aktuell 68/1). Der Internationale Verband für das Öffentliche Verkehrswesen (UITP) wirbt entschieden für ÖPP im Nahverkehr (ÖPNV aktuell 43+44, 64/12).

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