Allgemeine Vorschrift: Nächste Musterklage im Münsterland
Hat ein Verkehrsunternehmen das Recht auf einen höheren Haustarif, wenn die Erlöse aus dem Verbundtarif für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr nicht ausreichen? Und muss der Aufgabenträger den Unterschied über eine Allgemeine Vorschrift ausgleichen? Diese Fragen sollen Grundsatzklagen zweier münsterländischer Busunternehmer klären. Der Kreis Steinfurt ist über den erneuten Angriff wenig erfreut, nachdem bereits die Direktvergabe für den Regionalverkehr Münsterland (RVM) gekippt wurde. Im Nachbarkreis Warendorf zeichnet sich ein ähnlicher Konflikt ab.
Die Vergabe des Stadtverkehrs in Steinfurt und dem benachbarten Horstmar wird juristisch aufgerollt. Die Busunternehmen Husmann und Frie klagen gegen die Ablehnung ihres eigenwirtschaftlichen Antrags nach dem (alten) PBefG.
Das haben Heiko Husmann, der Baudezernent des Kreises Steinfurt Franz Niederau und Michael Labrenz vom Verwaltungsgericht (VG) Münster auf Rückfrage von „ÖPNV aktuell“ bestätigt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Nach Angaben der beklagten Bezirksregierung (BR) Münster ruht das Verfahren derzeit, laut VG könnte es aber zur Terminierung kommen.
Nach dem vorläufigen Abschluss ihres PBefG-Verfahrens hatte der Kreis Steinfurt die Leistungen europaweit ausgeschrieben und schließlich an die Euregio-Verkehrsgesellschaft (EVG) von Netinera Bils, Schäpers und Weilke vergeben. Husmann und Frie verloren damit die Leistungen, denn sie waren zuvor im Auftrag von DB Westfalenbus unterwegs. Auch an der Ausschreibung hatten sie sich beteiligt, aber wegen des deutlichen Preisabstands von etwa 20 % auf eine weitere Vergabeprüfung verzichtet (ÖPNV aktuell 49/12).
Die beiden Mittelständler hatten einen Haustarif beantragt. Denn der niedrigere Tarif der Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) reichte nach ihrer Einschätzung nicht für eine eigenwirtschaftliche Bedienung aus. Bestehe der Aufgabenträger auf dem VGM-Tarif, müsse er die Differenz über eine Allgemeine Vorschrift ausgleichen.
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