Verbändeappell zur Digitalisierung

Gegen ausschließlich digitale Vertriebsformen für Bus- und Bahntickets richtet sich ein aktueller Appell eines Verbändebündnisses an die „Bundesregierung, Deutsche Bahn AG und öffentliche Verkehrsunternehmen“.

Mitunterzeichnet haben den Aufruf Verbraucherzentralen (vzbv) und – aus dem Verkehrsbereich – der Fahrgastverband „Pro Bahn“ und der ACE. Der Wegfall von Automaten oder Schaltern schließe vulnerable Gruppen „vom Reisen mit klimaverträglichen und günstigen Verkehrsmitteln“ aus, heißt es in einem parallel vorgelegten Positionspapier. Digitalisierung dürfe „keine neuen Barrieren schaffen“, kommentierte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop.

Bemängelt wird, dass meist gerade preisreduzierte und damit für Geringverdiener wichtige Tickets an digitale Kanäle beziehungsweise die Herausgabe von Daten geknüpft seien. Benachteiligt würden auch ältere Menschen, die seltener das Internet nutzen. Nur jeder dritte über 80-Jährige sei im Internet unterwegs. Insgesamt seien rund fünf Prozent der Menschen zwischen 16 und 74 Jahren nicht online, zitieren die Verbände Statistiken.

Beispielhaft kritisieren die Verbände, dass etwa die Deutsche Bahn seit dem 9. Juni 2024 die Bahncard nur noch digital ausgibt. Auch DB-Fahrkarten zum Sparpreis oder Super-Sparpreis erhält nur, wer eine Handynummer oder E-Mail-Adresse angibt, auch beim Schalterverkauf. Per Umfrage hatte die vzbv jüngst ermittelt, dass sich 47 Prozent der Befragten „stark oder etwas eingeschränkt“ fühlen würden, wenn der Fahrkartenkauf nur noch digital möglich wäre. Bei den ab 60-Jährigen wären es 70 Prozent.

Die Verbände leiten eine besondere Verantwortung des ÖPNV und der DB daraus ab, dass „größter Finanzier“ der Angebote die Steuerzahler seien. Daraus ergebe sich die Pflicht, Inklusion zu garantieren und Angebote für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Gefordert wird dazu auch ein die Digitalisierungsstrategien begleitender „Verbraucherbeirat bei der Deutschen Bahn sowie den regionalen Verkehrsunternehmen“. Zudem sollte der Ticketverkauf im Fahrzeug sowie der telefonische Ticketverkauf „als Alternative neu bewertet und gegebenenfalls wieder eingeführt werden“. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Verkehrsunternehmen sollten überdies bei der Entwicklung von Angeboten zu „privacy by default“ und „privacy by design“ verpflichtet werden, lauten nur einige im Papier formulierte Forderungen. (dhe)

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