Corona-Krise: VRR führt Kulanzregelung ein
Gegen Vorlage der Kundenkarte und Wertmarke wird das Beförderungsentgelt anteilig erstattet. Für Fahrgäste, die ihr Ticket-Abo noch kein Jahr haben, gibt es ein neues und nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht ohne finanzielle Nachteile. (jb)