Bremer Straßenbahnlinie 8: Letzte Hürde für Streckenverlängerung genommen
Zuletzt hatte eine Anwohnerin vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen gegen nicht ausreichende Lärmschutzmaßnahmen geklagt. Nun stimmte sie einem Vergleich zu, der eine höhere Wand und Entschädigungen für deren Bau auf ihrem Grundstück beinhaltet. (jb)