Taskforce Schiene: Verbesserungsvorschläge liegen vor
Insgesamt 22 Maßnahmen sollen kurzfristig die Verbesserung des täglichen Betriebs bringen. Es geht dabei um die vier Themenfelder „Schnelle Stabilisierung hochbelasteter Knoten“, „Verbesserungen bei der Disposition“, „Koordinierung des Baugeschehens und schnelle Störungsbeseitigung“ und „Verlässliche Daten für Reisendeninformation und Betrieb“.
Bei der Stabilisierung hochbelasteter Knoten könne eine vorübergehende Reduktion des Angebots „ausschließlich als Ultima Ratio“ erfolgen und stelle somit „kein reguläres Instrument zur Verbesserung der Betriebsqualität“ dar, heißt es in dem Entwurf. Allerdings soll es auch „testweise angelegte, kurzfristige und temporäre Stabilisierungsmaßnahmen“ geben können, die „freiwillig umgesetzt werden, ausdrücklich als Ausnahmeinstrument ausgestaltet und zeitlich begrenzt sind“.
Dazu zählt zum einen die von DB InfraGo koordinierte Erarbeitung knotenindividueller Maßnahmenkataloge („Instrumentenkasten“). Diese können unter anderem systematische Schaffung freier Kapazitäten für die Disposition („Joker-Gleis“), Einschränkung längerer Haltezeiten für Wenden und Verzicht auf Fahrtrichtungswechsel (Kopfmachen) in Durchgangsbahnhöfen, (Interims-)Bahnsteigverlängerungen, Ermöglichung von Zughalten an zu kurzen Bahnsteigen, Anpassung von Fahrzeitreserven, Harmonisierung von Geschwindigkeiten im Knotenzulauf oder alternative Haltekonzepte in Knoten (Einschränkung von Mehrfach-Zughalten an Sekundärbahnhöfen in Knoten) enthalten. Erarbeitet werden sollen sie auf Grundlage einer von DB InfraGo vorzulegenden detaillierten Kapazitäts- und Qualitätsanalyse je Knoten in „Knoten-Workshops“.
Weiter sollen die Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGo schrittweise so überarbeitet werden, dass Pünktlichkeits- und Kapazitätserwägungen stärker berücksichtigt werden und unter anderem für die Maßnahmen des „Instrumentenkastens“ Rechtssicherheit geschaffen wird. Dabei sollen auch freiwillige Angebotsreduktionen in Knoten möglich sein: Ab 2026 sollen in den INB unterjährig „Experimentierklauseln“ ergänzt werden, bei denen „ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) temporär auf eine ihm zugewiesene Trasse verzichten [kann], ohne dass diese frei werdenden Trassen an andere EVU vergeben werden können“. Dafür ist aufgrund der bestehenden Trassenverträge allerdings Einvernehmen mit den anderen betroffenen EVU notwendig. In den folgenden Jahren sollen die Klauseln in das reguläre Überlastungsverfahren überführt werden. Auch die ab 2027 bereits geplante Pufferzeit wird als Maßnahme genannt.
Außerdem soll das Modell der „Flex-Abfahrten“ genutzt und in der Richtlinie 402 verankert werden. Dieses sieht vor, die betriebliche Pünktlichkeit zu erhöhen, indem die Abfahrtszeit im Fahrplan auf einen früheren Zeitpunkt gelegt wird als die betrieblich vorgesehene. Die Zugabfertigung kann also früher beginnen.
Eine rechtssichere Umsetzung der Maßnahmen soll durch enge Begleitung der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) gewährleistet sein. (jgf/ben)