Initiative Verkehrswende streitet weiter für „Hessen-Angebot“

Zwar bestätigt ein aktueller Beschluss des Staatsgerichtshofs Hessen endgültig, dass die Volksinitiative für ein Verkehrswendegesetz unzulässig war. Aber das Projekt dürfte nicht zuletzt das neue Nahmobilitätsgesetz im Land befeuert haben.

Das gemeinsame Ziel von ADFC, FUSS, VCD und weiteren Verbänden hinter der Initiative bleibt jedoch eine Reform des ÖPNV-Gesetzes und damit ein „Hessen-Angebot“.

Die Initiative wollte erreichen, dass Hessen die Nahmobilität erheblich ausbaut, neben dem ÖPNV insbesondere auch „die Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur unter den Gesichtspunkten der Attraktivität, Leistungsfähigkeit und Sicherheit“.

Das Volksbegehren hatte ausreichend Unterstützung erhalten. Dennoch lehnte das damalige schwarzgrüne Landeskabinett Ende September 2022 seine Zulassung ab. Grund seien diverse Verstöße gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Zahlreiche Regelungen hätten beispielsweise das Straßenverkehrsrecht berührt, das der Bund verantwortet. Der Staatsgerichtshof bestätigte nun darüber hinaus, das Land sei weder zuständig, die Schienenwege des Bundes zu elektrifizieren, noch die kommunalen Ampeln zugunsten des Radverkehrs zu steuern. Eine teilweise Zulassung des Volksbegehrens auf rechtmäßige Teile lehnte das Gericht ab.

Fünf Monate nach dem Volksbegehren legte die Koalition von CDU und Grünen einen eigenen Gegenvorschlag vor. Er zielte laut einleitender Formulierung auf die „Förderung der Nahmobilität, insbesondere die Unterstützung von Kommunen“. Damit werde unter anderem „die Grundlage für den weiteren systematischen Ausbau eines landesweiten Radwegenetzes geschaffen“. Ein ÖPNV-Ausbau kam darin aber nicht vor.

Auch die damals noch oppositionelle Fraktion der SPD legte am 23. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verkehrswende in Hessen vor. Er entsprach mit wenigen Änderungen dem Entwurf des Volksbegehrens. Der Gesetzentwurf wurde am 19. September 2023 im Landtag abgelehnt. Inzwischen in der Regierungsverantwortung versprechen die Sozialdemokraten anlässlich des aktuellen Urteils eine weitere Förderung der Nahmobilität. Zum ÖPNV weist Verkehrsstaatssekretärin Ines Frölich (SPD) jedoch darauf hin, dass das Land in den Jahren 2025 bis 2027 jährlich mehr als 1,2 Milliarden Euro bereitstelle und „damit so viel wie nie zuvor in Bus und Bahn“ investiere. 

Das Bündnis Verkehrswende Hessen interpretiert es als „einen Teilerfolg (…), dass sich 2023 die damals amtierende schwarz-grüne Landesregierung angesichts des mit über 70.000 Unterschriften unterstützten Vorschlags für ein Verkehrswendegesetz veranlasst sah, ein hessisches Nahmobilitätsgesetz vorzulegen, das vom Landtag auch beschlossen wurde“. Damit seien Elemente der eigenen Initiative aufgegriffen worden, „beispielsweise die Stärkung der Vision Zero“. Die frühere Landesregierung habe sich jedoch einem Dialog über die Vorschläge zur Änderung des hessischen ÖPNV-Gesetzes „verweigert“.

„Nach“ dem Landesverfassungsgericht ist für das Bündnis Verkehrswende Hessen jedoch „vor“ der nächsten politischen Weichenstellung. Es gehe nicht zuletzt darum, einen „zuverlässigen landesweiten ÖPNV mit einem Stundentakt als Mindestangebot zu etablieren“. (dhe/msa)

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