Allianz-Versicherung fordert EU-weiten Führerschein für autonome Fahrzeuge

Der Konzern fordert ein Prüfverfahren bei automomem Fahren auf Level 4. Auch wie eine solche Führerscheinprüfung aussehen könnte, teilte das Unternehmen mit.

Die Allianz schlägt eine Kombination aus digitalen Fahrsimulationen und Praxistests vor. Bei den Praxistests sollten etwa Brems- und Ausweichverhalten der Fahrzeuge erprobt werden. Außerdem gehe es um Echtfahrten im Stadtverkehr, auf der Autobahn oder bei Nacht, sagte Klaus-Peter Röhler, Mitglied des Vorstands der Allianz SE, während des 13. Allianz Motor Day in Ismaning. 

„Wir fordern ein einheitliches Zulassungsmodell in allen europäischen Ländern – eine Art ,Führerschein' für autonome Fahrzeuge", so der Manager weiter. So wie bisher der Mensch beweisen müsse, dass er das Fahrzeug sicher führen kann, müsse künftig das autonome Fahrzeug beweisen, dass es in allen Fahrsituationen richtig und sicher agieren kann.

Autonomes Fahren Level 4 bedeutet vollautomatisiertes Fahren in definierten Betriebsbereichen, in denen das Fahrzeug alle Fahraufgaben ohne menschliches Eingreifen übernimmt. Solche Fahrzeuge sind inzwischen unter anderem in San Francisco, Oslo, Schanghai, Hamburg und München unterwegs.

Dabei rechnet die Allianz damit, dass sich die Zahl der Unfälle durch autonomes Fahren drastisch reduzieren wird. „Wir erwarten für Europa bis 2035 eine Reduktion der Verkehrsunfälle von 20 Prozent und von über 50 Prozent ab 2060“, sagte Frank Sommerfeld, CEO der Allianz Versicherungs-AG, in Ismaning. „Dabei wurde berücksichtigt welche Marktdurchdringung aktiv agierende Systeme zukünftig haben werden und welchen Einfluss die zu erwartende Entwicklung des Mischverkehrs mit Fahrzeugen ohne autonome Systeme auf das gesamte Unfallrisiko hat.“

Laut einer neuen Studie des Allianz Zentrums für Techik (AZT) tragen Fahrerassistenzsystem schon heute erheblich zur Reduktion von Unfällen bei. Für Fahrzeuge mit einem Notbremsassistenten im Frontbereich sei laut Daten des Versicherungskonzerns ein Rückgang der Auffahrunfälle im fließenden Verkehr um durchschnittlich 30 Prozent zu verzeichnen. Ein Treiber dieser Entwicklung ist die seit 2022 geltende gesetzliche Ausstattungspflicht mit diesem Assistenzsystem für Pkw.

Notbremsassistenten im Heckbereich zur Vermeidung von Park- und Rangierunfällen sind noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Untersuchung von einigen tausend gemeldeten Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen ab dem Zulassungsjahr 2018 belegt laut der Versicherung jedoch die unfallvermeidende Wirkung der Systeme auch im Heckbereich. Deshalb sollte der Gesetzgeber den Einbau dieser Systeme auch im Heckbereich gesetzlich vorschreiben, forderte Sommerfeld. So könnten bis zu 66 Prozent aller Kollisionen beim Rückwärtsfahren vermieden werden. (gk) 

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