Monopolkommission für "ambitionierte" DB-Reformen

Laut Monopolkommission bietet die von der Bundesregierung geplante Umstrukturierung

des DB-Konzerns Chancen für den Wettbewerb im Bahnsektor; Foto: Deutsche Bahn AG/Dominic Dupont

Am 4. Juli 2023 hat die Monopolkommission ihr 9. Sektorgutachten Bahn unter der Überschrift „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!” vorgestellt und Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt ausgesprochen.

Prof. Dr. Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission erklärte: „Es wird höchste Eisenbahn für ambitionierte Reformen“. Der Reformbedarf zeige sich nicht zuletzt an den gravierenden Qualitätsmängeln der gesamten Infrastruktur und den vielen Verspätungen und Zugausfällen. Die geplante Gründung einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft könne ein sinnvoller Baustein eines umfassenden Reformpakets sein. Es dürfe bei den Bestrebungen der Bundesregierung, die Infrastruktureinheiten DB Netz und DB Station & Service zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) zu verbinden, allerdings nicht bei einer reinen Zusammenlegung bleiben. Vielmehr sei auf eine wettbewerbliche Ausgestaltung der InfraGo zu achten. Die Monopolkommission empfiehlt hierzu eine weitgehende wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit von den anderen Gesellschaften des DB-Konzerns. Darüber hinaus sollten die Nachsteuerergebnisse der Gesellschaften des DB-Konzerns transparenter in den Geschäftsberichten ausgewiesen werden, um einer wettbewerbsschädlichen Quersubventionierung entgegenzuwirken. „Eine gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft muss sich allen Nutzern der Infrastruktur gleichermaßen verpflichtet fühlen“, unterstreicht Kühling.

Ein weiterer Fokus des Gutachtens: Da der gegenwärtige Rechtsrahmen bei Verspätungen und Zugausfällen keine Abhilfe schafft, sei eine Neuausrichtung der Eisenbahnregulierung dringend erforderlich. „Die Regulierung muss stärkere Anreize für den Infrastrukturbetreiber setzen, nachhaltig in die Qualität der Infrastruktur zu investieren“, so Kühling. Die Monopolkommission empfiehlt hierzu, die Qualitätssicherung zukünftig im Rahmen der Entgeltregulierung zu verankern. Dabei sollten die Trassenpreise, die der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen kann, an die Erreichung bestimmter Qualitätsziele – etwa bei der Pünktlichkeit oder der Netzgröße – geknüpft sein.

Zudem begrüßt die Kommission, dass eine Finanzierung auch von Bestandsinfrastrukturen aus den Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eröffnet werden soll, die bislang nur Neuinvestitionen bezuschusst.

Eine weitere Voraussetzung für Wettbewerb auf der Schiene sei den Kommissionsexperten zufolge mehr Wettbewerb im Vertrieb. Im deutschen Markt hätten es unabhängige Vertriebsdienstleiser schwer, Fuß zu fassen. Die Empfehlungen der Monopolkommission zahlen direkt auf die Entscheidung des Bundeskartellamts ein, nachdem die DB Wettbewerbsbeschränkungen einstellen und bahneigene Reisedaten nicht länger unter Verschluss halten darf: „Bei einer ernst gemeinten Orientierung am Gemeinwohl sollten solche Behinderungspraktiken gegenüber Wettbewerbern zukünftig abgestellt werden“, so Kühling.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) konterte zeitnah auf die Vorschläge der Monopolkommission, dass zwar Aufgabenbereiche der Deutschen Bahn getrennt werden, allerdings weiterhin unter dem Dach der DB bleiben sollten. „Wir wollen die Bahn nicht zerschlagen“, so Verkehrsminister Volker Wissing.

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sektorgutachtens, das die Entwicklung auf den Eisenbahnmärkten untersucht. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. (baf)

Das 9. Sektorgutachten Bahn (2023): „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“ finden Sie hier.

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