Verwaltungsgericht Köln: Genehmigungsantrag von Wiedenhoff abgelehnt
Nach Auffassung des Gerichts bestehe der Genehmigungsanspruch schon deshalb nicht, weil die Klägerin keine vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt habe. So habe sie keine genauen Angaben dazu gemacht, wie viele Busse sie einsetzen wolle und mit wie vielen Steh- und Sitzplätzen diese ausgestattet seien. Gegen das Urteil kann Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden. (jb)