Verkehrsstatistikgesetz soll geändert werden
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6822) zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes vor. Laut Bundesregierung ist die Erhebung des Statistischen Bundesamts über Schienenverkehrsunfälle nicht mehr wie bislang erforderlich, da für die nach EBO betriebenen Strecken die Angaben mittlerweile über das EBA und die European Railway Agency bereitgestellt sowie an Eurostat übermittelt würden. Künftig würden deshalb nur Angaben für Straßen-, Schmalspur- und Anschlussbahnen benötigt, da diese nicht unter die EBO fielen. Der Kreis der zu befragenden Unternehmen reduziere sich so von etwa 430 auf 190. (as)